Solarpaket I, gültig seit 16.05.2024
Die wichtigsten Regelungen, die den Ausbau erneuerbarer Energien erleichtern:
-mehr Leistung (800 Watt) und einfachere Anmeldung für Balkonkraftwerke (keine zwingende Anmeldung beim Netzbetreiber)
-Vereinfachungen für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
-neue Vergütungsform “unentgeltliche Abnahme” für Balkonkraftwerke und Alternative zur Direktvermarktung für Anlagen größer 100 kW
Solarspitzengesetz, gültig seit 25.02.2025
Der Anteil der erneuerbaren Energien im Netz steigt rasant. Um einen stabilen Netzbetrieb zu gewährleisten, auch wenn die erzeugte Leistung den Bedarf im Netz deutlich übersteigt, hat die Bundesregierung unter anderem folgende Maßnahmen beschlossen:
-Wegfall der EEG-Förderung bei negativen Börsenpreisen und entsprechender Verlängerung des Förderzeitraums
-Anforderungen an die Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen (Netzsicherheitsmanagement)
Die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz ist streng reguliert und unterliegt vielen gesetzlichen Anforderungen. Gerne verlinken wir Ihnen nachfolgend die in diesem Zusammenhang wichtigsten Gesetze.