Über unser Installateur-Portal erledigen Sie wichtige Schritte schnell und digital: Verwalten Sie Ihren Installateurausweis, beantragen eine Gastgenehmigung oder stellen einen Antrag zur Inbetriebsetzung von Gas- und Stromanlagen
Installateurausweis
Sie beantragen einen Installateurausweis, wenn Ihr Unternehmen im Netzgebiet der ThügaNETZE ansässig ist und Sie bislang noch keinen Ausweis besitzen. Auch Verlängerungen bestehender Ausweise erfolgen über das Portal.
Gastgenehmigung
Sie benötigen eine Gastgenehmigung, wenn Sie bereits einen gültigen Installateurausweis eines anderen Netzbetreibers oder Stadtwerks besitzen und zusätzlich im Netzgebiet der ThügaNETZE tätig werden möchten.
Sowohl Installateurausweise als auch Gastgenehmigungen werden über unser Installateur-Portal beantragt. In beiden Fällen registrieren Sie sich einfach online und wählen im Verlauf der Registrierung die passende Option aus.
Im Installateur-Portal stehen Ihnen verschiedene digitale Anträge rund um Ihre Tätigkeit im Netzgebiet der ThügaNETZE zur Verfügung. Wählen Sie den passenden Antrag aus und starten Sie direkt online:
Sie möchten den Ausbau eines Gaszählers beantragen.
Sie möchten eine Erzeugungsanlage, wie beispielsweise eine Photovoltaikanlage, anmelden.
Sie möchten einen Speicher anmelden.
Sie wollen eine Ladeeinrichtung, wie zum Beispiel eine Wallbox oder Ladesäule, anmelden.
Sie wollen eine Wärmepumpe oder Raumkühlungsanlage anmelden.
Eine Vielzahl weiterer Anträge, wie die Beantragung eines Zählereinbau, Zählerwechsel oder Änderungen finden Sie direkt im Portal.
Erfahren Sie alles Wichtige rund um die technischen Anschlussbedingungen (TAB) für Strom und Gas sowie weitere technische Vorgaben. Hier finden Sie grundlegende, relevante Informationen für einen sicheren und normgerechten Netzanschluss.
In unseren Netzgebieten gelten für Strom- und Gasinstallationen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie technischen Regelwerke in der jeweils aktuellsten Fassung. Diese ergänzen die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zu den Technischen Anschlussbedingungen. Für Strominstallationen gelten unter anderem die VDE-Anwendungsregeln, die NAV sowie die technischen Mindestanforderungen gemäß § 19 EnWG. Für Gasinstallationen sind insbesondere die TRGI, die NDAV sowie die weiteren Regelwerke des DVGW zu beachten.
Die Wiederinbetriebnahme eines gesperrten Zählers kann nur auf Veranlassung des jeweiligen Energielieferanten erfolgen – nicht durch den Netzbetreiber oder durch Sie als Installateurbetrieb. Der betroffene Kunde muss die Entsperrung zuerst beim Lieferanten klären (z. B. durch Begleichung offener Forderungen).
1. Freigabe durch den Energielieferanten
Der Energielieferant informiert den Netzbetreiber, sobald eine Entsperrung erfolgen darf. • Strom: Die Freigabe erfolgt digital direkt an uns als Netzbetreiber. • Gas: Der Kunde beauftragt zusätzlich einen Installateurbetrieb für die technische Wiederinbetriebnahme.
2. Ihre Rolle als Gas-Installateur
Sobald die Freigabe des Lieferanten vorliegt, beauftragt der Kunde Sie mit der Durchführung der Wiederinbetriebnahme. • Sie beantragen die Entsperrung bei uns als Netzbetreiber • Gemeinsam mit uns wird ein Termin vor Ort abgestimmt • Sie führen vor Ort die technische Prüfung der Gasanlage durch. Erst nach erfolgreicher Prüfung können wir als Netzbetreiber den Zähler wieder entsperren.
3. Ihre Rolle als Strom-Installateur
Im Bereich Strom ist in der Regel keine Mitwirkung eines Installateurs erforderlich. Die Entsperrung erfolgt durch uns automatisch nach Freigabe durch den Lieferanten.
Wichtig zu wissen
Ohne gültige Freigabe des Energielieferanten kann keine Entsperrung erfolgen. Bei Gaszählern ist zusätzlich eine sicherheitstechnische Überprüfung der Anlage durch Sie als Installateurbetrieb erforderlich. Die Entsperrung erfolgt ausschließlich durch den Netzbetreiber – ein eigenständiger Ausbau oder das Entfernen von Plomben durch Dritte ist nicht zulässig.
Team Disposition
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Michael Jäger
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Marcus Franck
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Patrik Schehlmann
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Ingmar Hollop
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Daniel Nutz
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