Mitarbeiter in Werkstatt mit Gaszähler

Gaszähler

Gaszähler im Vergleich

Pipersberg_SLP_Einstutzen_G4

Haushaltskunden

Einstutzen-Balgengaszähler

 

Dank bewährter Balgentechnologie misst der G4 Einstutzen-Gasähler den Gasverbrauch exakt und langlebig – ideal für Wohnungen, Einfamilienhäuser oder kompakte Heizungsanlagen. Der Zähler ist in der Dimensionierung G4 für normale Haushaltsdurchflüsse (bis 6 m³/h) ausgelegt und erfüllt alle relevanten Sicherheits- und Messnormen.

 

  • Im Vergleich zum Zweistutzen-Gaszähler wird das Gas durch ein internes System über den gleichen Stutzen je zugeführt und abgeführt.

 

  • Für höhere Verbrauchsmengen sind weitere Baugrößen wie zum Beispiel G25 erhältlich, die auf den jeweiligen Bedarf beispielsweise von Mehrfamilienhäusern und Industriekunden abgestimmt werden können.

 

Zweistutzen Balgengaszähler

Haushaltskunden

Zweistutzen-Balgengaszähler

 

Dank bewährter Balgentechnologie misst auch der G4 Zweistutzen-Gaszähler den Gasverbrauch exakt und langlebig – ideal für Wohnungen, Einfamilienhäuser oder kompakte Heizungsanlagen. Der Zähler ist in der Dimensionierung G4 für normale Haushaltsdurchflüsse (bis 6 m³/h) ausgelegt und erfüllt alle relevanten Sicherheits- und Messnormen.

 

  • Im Vergleich zum Einstutzen-Gaszähler strömt das Gas durch zwei Stutzen: ein Gas-Einlass und ein Gas-Auslass.

 

  • Für höhere Verbrauchsmengen sind weitere Baugrößen wie zum Beispiel G25 erhältlich, die auf den jeweiligen Bedarf beispielsweise von Mehrfamilienhäusern und Industriekunden abgestimmt werden können.

Industriekunden

Drehkolbenzähler

 

 

Dank präziser Drehkolbentechnologie erfasst der Drehkolbenzähler den Gasverbrauch zuverlässig und mit hoher Messgenauigkeit – auch bei schwankenden oder hohen Durchflüssen. Er eignet sich besonders für Gewerbe, Industrie sowie größere Heizungsanlagen.

 

  • Der Gasstrom strömt dabei durch zwei gegenüberliegende Stutzen – für Ein- und Auslass – und wird mechanisch über rotierende Kolben erfasst.

 

  • Für höhere Verbrauchsmengen sind verschiedene Baugrößen erhältlich, die je nach Ausführung Durchflussbereiche von etwa 16 m³/h bis über 160 m³/h bieten. Damit sind sie optimal auf höhere Leistungsanforderungen abgestimmt.

Zählerstand erfassen

Teilen Sie uns gerne online Ihren Zählerstand mit. Dazu benötigen Sie lediglich Ihre Zählernummer und den Zählerstand. Bitte beachten Sie, dass Zählerstände ohne Nachkommastelle abgelesen werden. Das heißt Sie teilen uns nur die Zahlen vor dem Komma mit.

Zählerstand mitteilen
Technischer Mitarbeiter beim Zählerausbau
Technischer Mitarbeiter beim Zählerausbau
Technischer Mitarbeiter beim Zählerausbau

Der Ablauf eines Gaszählerausbaus

1. Antragstellung durch Sie oder einen Installateurbetrieb

Der Ausbau eines Gaszählers kann direkt durch Sie oder über einen eingetragenen Installateurbetrieb beauftragt werden.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an einen zugelassenen Installateurbetrieb Ihrer Wahl.

2. Antragseinreichung

Ob durch Sie oder durch Ihren Installateur: Der Antrag auf Zählerausbau muss uns als zuständigem Netzbetreiber übermittelt werden.
Hier können Sie den Zählerausbau einfach digital beantragen: Zählerausbau beantragen

3. Terminvereinbarung & Ausbau durch uns

Nach Eingang und Prüfung des Antrags stimmen wir mit Ihnen oder dem Installateur einen Termin für den Zählerausbau ab.
Der Ausbau des Gaszählers erfolgt ausschließlich durch unsere Mitarbeitenden vor Ort.
Bitte beachten Sie: Ein eigenständiger Ausbau durch Dritte (z. B. durch den Installateur) ist nicht zulässig. Der Gaszähler bleibt Eigentum des Netzbetreibers und darf nur von uns demontiert werden.

Illustration Glühbirne
Illustration Blitze
Illustration Blitz

Energiewirtschaft- liche Marktrollen im Überblick

Gaslieferant (Energieversorger)

Der Gaslieferant verkauft Erdgas an Endverbraucher und ist Vertragspartner für Tarife und Abrechnungen. Kunden können sich ihren Gaslieferanten frei auswählen – unabhängig davon, von wem das Gasnetz vor Ort betrieben wird. Der Lieferant beschafft das Gas und organisiert die Belieferung bis zur Verbrauchsstelle über das öffentliche Gasnetz.

Gasnetzbetreiber (Verteilnetzbetreiber)

Unabhängig von den verschiedenen Gaslieferanten sorgt der Gasnetzbetreiber für den sicheren Transport des Erdgases durch das Verteilnetz. Dafür betreibt, wartet und erneuert er das Gasnetz. Dabei ist er verpflichtet, alle Gaslieferanten diskriminierungsfrei zu behandeln. Damit kein Akteur bevorzugt wird, schreibt das sogenannte Unbundling (Entflechtung) vor, dass Netzbetrieb und Gasvertrieb organisatorisch und rechtlich voneinander getrennt sein müssen. Kunden können sich ihren Gasnetzbetreiber nicht selbst aussuchen. Die Festlegung wird durch sogenannte Konzessionsverträge mit den Kommunen geregelt.

Messstellenbetreiber

Eine weitere wichtige Rolle spielt der Messstellenbetreiber, der für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Gaszähler verantwortlich ist. Er erfasst die Verbrauchsdaten und stellt sie Lieferant und Netzbetreiber zur Verfügung. Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber, meist identisch mit dem örtlichen Netzbetreiber, können Kunden auch einen unabhängigen, sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen.

Wiederinbetriebnahme

Wie erfolgt die Zählerentsperrung? Wenn Ihr Zähler gesperrt wurde (z. B. aufgrund unbezahlter Rechnungen), kann ausschließlich Ihr Energielieferant die Entsperrung veranlassen – nicht der Netzbetreiber. Bitte wenden Sie sich direkt an den Energielieferanten, bei dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Dort erfahren Sie warum der Zähler gesperrt wurde, welche Schritte für die Entsperrung erforderlich sind und wann eine Entsperrung möglich ist.

Zwei Mitarbeitende vor dem Computer
Mitarbeitende arbeiten an Gaszähler
Mitarbeitende überprüfen Hausanschluss Gas

Ablauf zur Zählerentsperrung

1. Freigabe durch den Energielieferanten

Sobald Sie die Freigabe Ihres Energielieferanten erhalten haben, kann der Prozess zur Wiederinbetriebnahme beginnen.

2. Beauftragung eines Installateurs

Beauftragen Sie einen Installateurbetrieb Ihrer Wahl. Dieser beantragt bei uns – Ihrem zuständigen Netzbetreiber – die Entsperrung des Zählers.

3. Terminvereinbarung & Überprüfung

Gemeinsam mit dem Installateur vereinbaren wir einen Termin zur Entsperrung.

Wichtig: Der Installateur überprüft vor Ort die Hausinstallation. Erst nach erfolgreicher Prüfung können wir den Zähler entsperren.

Bitte beachten Sie:
Ohne die Freigabe Ihres Energielieferanten und die erfolgreiche Leitungsprüfung durch einen Installateur kann keine Entsperrung erfolgen.

Richtiges Verhalten bei Gasgeruch – Schritt für Schritt

Gas ist von Natur aus fast geruchsneutral. Damit ein möglicher Gasaustritt dennoch frühzeitig erkannt wird, setzen wir dem Gas in unseren Stationen ein spezielles Odoriermittel zu. Dieses verleiht dem Gas einen intensiven, unangenehmen Geruch, der bereits in kleinsten Mengen wahrnehmbar ist – oft beschrieben als faulig oder schwefelig.

Sollten Sie diesen typischen Gasgeruch bemerken, halten Sie sich an den folgenden Ablauf, um sich und andere zu schützen:

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Ruhe bewahren

 

  • Keine Panik
  • Keine Zeit verlieren
  • Gefahr ernst nehmen – Gas ist explosiv
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Keine elektrischen Geräte benutzen

 

  • Kein Licht einschalten
  • Keine Schalter betätigen
  • Keine Stecker ziehen
  • Keine Telefone nutzen
  • Keine Flammen

 

 

 

Illustration_Durchzug_Ecoschwarz

Fenster und Türen öffnen

 

  • Für Durchzug sorgen
  • Frischluft senkt die Gaskonzentration
Illustration_Gashahn_Ecoschwarz

Gashahn schließen

 

  • Hauptsperreinrichtung zudrehen
  • Nur wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen
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Gebäude verlassen

 

  • Mitbewohner warnen (Klopfen, nicht klingeln)
  • Alle Personen ins Freie bringen
  • Keine Aufzüge benutzen
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Störnummer anrufen

 

  • Bereitschaftsdienst anrufen – von außerhalb des Hauses
  • Mögliche Angaben: Adresse, Gasgeruch wahrgenommen, ob weitere Menschen im Gebäude sind

 

Allgäu-Oberschwaben: 0800 – 7750001
Pfalz und Nordbaden: 0800 – 0837111
Hegau: 0800 – 7750007
Anrufende aus der Schweiz: +49 773114807757

Befundprüfung:

Wie kann ich die Messung meines Zählers überprüfen lassen? Mithilfe einer sogenannten Befundprüfung können Zähler auf ihre ordnungsgemäße Funktionsweise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen geprüft werden. Unsere Erfahrungswerte der letzten Jahre haben gezeigt, dass in nahezu allen Fällen einer Befundprüfung die Anforderungen an die Zähler erfüllt werden konnten. Wir empfehlen Ihnen daher, vorab die folgenden Optionen zu prüfen:

Prüfen Sie vorab:

Mitarbeiter am Computer

1

Erfassung der Zählerstände

Erfassern Sie täglich Ihren Zählerstand und vergleichen Sie die Werte auf Unregelmäßigkeiten.

2

Überprüfung der Rechnungen

Prüfen Sie zusätzlich die bisherigen Rechnungen Ihres Energielieferanten. Sofern bei der letzten Jahresablesung kein Zählerstand mitgeteilt wurde, könnte der Zählerstand im Rahmen einer Schätzung zu niedrig erfasst worden sein, sodass die Differenz nach der späteren Sichtablesung hinzugerechnet wird.

3

Überprüfung technischer Geräte

Prüfen Sie, welche Geräte im Haushalt betrieben werden. Sind eventuell neue Geräte hinzugekommen?

4

Überprüfung Heizungsanlage

Prüfen Sie die Einstellungen Ihrer Heizungsanlage und ob die Leitungen ausreichend isoliert sind. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Installateur hinzu.

Anmeldung und Durchführung der Befundprüfung

 

Wenn Sie alle Punkte erfolgreich geprüft haben und Ihren Zähler weiterhin überprüfen lassen möchten, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns (06235 3471 0). Wir beraten Sie gerne und unsere Fachmonteure füllen gemeinsam mit Ihnen das Formular zur Zählerbefundprüfung aus. Nachdem das unterschriebene Formular bei uns eingegangen ist, vereinbaren wir einen Termin für den Zählerausbau und die Installation eines neuen Zählers mit Ihnen. Der ausgebaute Zähler wird gemeinsam mit Ihrem unterschriebenen Formular zur Befundprüfung an eine unabhängige Prüfstelle übergeben. Auf Wunsch können Sie gerne vor Ort bei der Prüfung dabei sein. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungen der Gaszähler in unserem Netzgebiet ausschließlich vom Unternehmen K.L. Bayer in 79183 Waldkirch durchgeführt werden.

 

Kosten der Befundprüfung

 

Die Kosten für die Befundprüfung eines Gaszählers werden gemäß der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung – MessEGebV) erhoben. Zusätzlich können Kosten für den Zähleraus- und -einbau anfallen.

Ist Ihr Gaszähler nach Angaben der unabhängigen Prüfstelle tatsächlich nicht voll funktionsfähig, übernehmen wir die Kosten für die Befundprüfung. Eine Korrektur Ihrer Verbrauchsabrechnung kann ausschließlich durch Ihren Gaslieferanten vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie: Ergibt die Befundprüfung, dass der Gaszähler den funktionstechnischen Anforderungen entspricht, sind die genannten Kosten von Ihnen als Antragsteller selbst zu tragen. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Zählertyp, dem Prüfumfang und dem Ergebnis der Prüfung ab und liegen in der Regel bei Haushaltsgaszählern zwischen 300€ und 500€.

Mitarbeitende arbeiten an Gaszähler

Eichzeiten

Jeder Gaszähler unterliegt festgelegten Eichfristen, die in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) geregelt sind. Die Eichfristen variieren je nach Zählertyp. Für Haushaltsgaszähler – in der Regel Balgengaszähler der Größen G4 bis G10 – beträgt die Eichfrist 8 Jahre. Für Gewerbe- und Industriegaszähler ab der Größe G16 gilt in der Regel eine Eichfrist von 16 Jahren.

Durch ein sogenanntes Stichprobenverfahren kann die Eichfrist für Haushaltsgaszähler unter bestimmten Bedingungen verlängert werden. Dabei werden Zähler gleicher Bauart und desselben Baujahres zu einem Los zusammengefasst. Aus diesem Los werden dann stichprobenartig Zähler ausgewählt und von einer staatlich anerkannten Prüfstelle auf ihre Messgenauigkeit überprüft. Weisen die geprüften Zähler keine Mängel auf, wird die Eichgültigkeit für das gesamte Los um 4 Jahre verlängert. Dieses Verfahren kann mehrmals wiederholt werden.

Läuft die Eichfrist Ihres Gaszählers ab oder ist ein Austausch erforderlich, setzen wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für den Zählertausch zu vereinbaren.

Häufige Fragen

Wiederinbetriebnahme: Wie läuft eine Zählerentsperrung ab?

  • Freigabe durch den Energielieferanten
    Sobald Sie die Freigabe Ihres Energielieferanten erhalten haben, kann der Prozess zur Wiederinbetriebnahme beginnen.
  • Beauftragung eines Installateurs
    Beauftragen Sie einen Installateurbetrieb Ihrer Wahl. Dieser beantragt bei uns – Ihrem zuständigen Netzbetreiber – die Entsperrung des Zählers.
  • Terminvereinbarung & Überprüfung
    Gemeinsam mit dem Installateur vereinbaren wir einen Termin zur Entsperrung.
    Wichtig: Der Installateur überprüft vor Ort die Hausinstallation. Erst nach erfolgreicher Prüfung können wir den Zähler entsperren.

Bitte beachten Sie:

Ohne die Freigabe Ihres Energielieferanten und die erfolgreiche Leitungsprüfung durch einen Installateur kann keine Entsperrung erfolgen.

Wiederinbetriebnahme: An wen wende ich mich zur Entsperrung meines Zählers?

Wenn Ihr Zähler gesperrt wurde (z. B. aufgrund unbezahlter Rechnungen), kann ausschließlich Ihr Energielieferant die Entsperrung veranlassen – nicht der Netzbetreiber.

Bitte wenden Sie sich direkt an den Energielieferanten, bei dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Dort erfahren Sie:

  • Warum der Zähler gesperrt wurde,
  • Welche Schritte für die Entsperrung erforderlich sind (z. B. Begleichung offener Beträge),
  • und wann eine Entsperrung möglich ist.

Zählerwechsel: Warum wird nur mein Zähler getauscht und die anderen Zähler im Haus nicht?

Gaszähler unterliegen gesetzlichen Eichfristen – je nach Zählertyp liegt diese bei 8 bis 16 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss der Zähler ausgetauscht oder neu geeicht werden.

Da nicht alle Zähler im Haus gleichzeitig eingebaut wurden, hat jeder Zähler ein eigenes Eichdatum. Deshalb kann es vorkommen, dass nur Ihr Zähler jetzt gewechselt wird, während andere noch gültig sind.

Der Austausch richtet sich allein nach dem Alter und Typ des Zählers – nicht nach der Wohnung oder dem Haushalt.

Gut zu wissen:

  • Der Austausch ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 21b EnWG).
  • Sie werden rechtzeitig vor dem Wechsel informiert.
  • Es entstehen für Sie in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

Zählerausbau: Wie kann ich meinen Zähler ausbauen lassen?

Antragstellung durch Sie oder einen Installateurbetrieb
Der Ausbau eines Gaszählers kann direkt durch Sie oder über einen eingetragenen Installateurbetrieb beauftragt werden.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an einen zugelassenen Installateurbetrieb Ihrer Wahl.

Antragseinreichung
Ob durch Sie oder durch Ihren Installateur: Der Antrag auf Zählerausbau muss uns als zuständigem Netzbetreiber übermittelt werden.
Hier können Sie den Zählerausbau einfach digital beantragen: Hausanschluss Portal

Terminvereinbarung & Ausbau durch uns
Nach Eingang und Prüfung des Antrags stimmen wir mit Ihnen oder dem Installateur einen Termin für den Zählerausbau ab.
Der Ausbau des Gaszählers erfolgt ausschließlich durch unsere Mitarbeitenden vor Ort.
Bitte beachten Sie: Ein eigenständiger Ausbau durch Dritte (z. B. durch den Installateur) ist nicht zulässig. Der Gaszähler bleibt Eigentum des Netzbetreibers und darf nur von uns demontiert werden.