Von der dauerhaften Ladung Ihres Elektrofahrzeuges an der Steckdose raten wir ab. Steckdosen sind in der Regel nicht für die hohe Dauerlast der Ladung eines Elektrofahrzeuges vorgesehen. Hier besteht eine erhöhte Brandgefahr.
Bitte achten Sie bei einer Notladung mit der Steckdoses darauf, dass diese mit einem Fehlerschutzschalter (RCD) des Typs B abgesichert ist. Andere Fehlerschutzschalter können durch den Anschluss des Elektrofahrzeuges ihre Schutzwirkung verlieren.
Die beste Lösung für zu Hause. Mit 11 kW (teilweise bis zu 22 kW) lädt dein E-Auto bis zu 10x schneller als an der Steckdose. Sicherer, effizienter und förderfähig – die optimale Alltagslösung für private Nutzer. Die Installation von Wallboxen erfolgt ausschließlich durch Installateurbetriebe. Die Anmeldung beim Netzbetreiber hingegen kann von diesem oder Ihnen durchgeführt werden.
Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Laden von Elektrofahrzeugen an zahlreichen Standorten, etwa an Parkplätzen, Einkaufszentren oder entlang von Autobahnen. Die Ladeleistungen reichen von 11 kW (AC) bis zu 350 kW (HPC) und erlauben je nach System normales oder schnelles Laden. Der Zugang erfolgt in der Regel über Ladekarte, App oder QR-Code; die Abrechnung ist meist kostenpflichtig und abhängig vom jeweiligen Anbieter.
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Gemäß §13 NAV dürfen Wallboxen nur durch eingetragene Installateurbetriebe installiert und in Betrieb genommen werden. Suchen Sie sich daher im ersten Schritt einen Installateurbetrieb und besprechen gemeinsam mit deren Elektrofachkraft, welche Wallbox Sie benötigen und ob die örtlichen Gegebenheiten zum Anschluss dieser Wallbox bereits gegeben sind. Insbesondere bei älteren Gebäuden ist die Prüfung der Stromanschlüsse sehr wichtig um festzustellen, ob die aktuelle Anschlussleistung für die geplante Ladeleistung ausreichend ist. Nachdem alle Details geklärt wurden und Sie sich für die Beauftragung Ihres Installateurbetriebes entschieden haben, kümmert sich Ihre Elektrofachkraft um die Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber.
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Grundsätzlich müssen alle Wallboxen vor der Installation bei uns als Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Diese Anmeldung führt die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft über unser Onlineportal durch. Wallboxen mit einer Gesamtleistung bis 11 kW sind nur meldepflichtig. Wallboxen mit einer Gesamtleistung über 11 kW sind hingegen zusätzlich genehmigungspflichtig.
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Nach erfolgreicher Prüfung benachrichtigen wir Ihren Installateurbetrieb schriftlich darüber, dass die Inbetriebnahme der Wallbox erfolgen kann.
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Die Inbetriebnahme einer Wallbox wird immer durch den eingetragenen Installateurbetrieb durchgeführt.
Gemäß §13 NAV dürfen Wallboxen nur durch eingetragene Installateurbetriebe installiert und in Betrieb genommen werden. Wenden Sie sich daher an einen eingetragenen Installateurbetrieb Ihrer Wahl. Dieser kümmert sich unter anderem um die Anmeldung der Wallbox in unserem Portal.
Seit dem 01.01.2024 verlangt § 14a EnWG die Steuerbarkeit bestimmter stromintensiver Geräte wie Wallboxen. Hintergrund ist die hohe Netzauslastung durch den starken Zubau. Um die Netzstabilität zu sichern, dürfen Netzbetreiber bei Engpässen die Leistung temporär drosseln.