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Marktpartner

Lieferantenrahmenvertrag

Unser Lieferantenrahmenvertrag regelt alle Marktprozesse klar und verlässlich – für eine reibungslose Zusammenarbeit im Energiemarkt. Schließen Sie einfach online Ihren Lieferantenrahmenvertrag Gas und Strom ab.

Grundversorger im Netzgebiet Gas und Strom

Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert, wird als Grundversorger festgelegt. Gemäß gesetzlicher Vorgabe ermittelt der Netzbetreiber alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den jeweiligen Grundversorger für die kommenden drei Kalenderjahre. Die Ergebnisse werden jeweils bis zum 30. September veröffentlicht.

Die aktuellen Übersichten mit allen Orten in unserem Netzgebiet sowie den zuständigen Grundversorgern für Strom und Gas können Sie hier herunterladen:

Strom Grundversorger Gas Grundversorger