Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Elektromobilität
Wärmepumpe vor Haus

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Der Begriff „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ bezeichnet bestimmte elektrische Geräte mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt. Dazu zählen beispielsweise Wallboxen für E-Autos, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeicher.

Mitarbeiter an Ladesäule

Netzdienliche Steuerung

Im Rahmen der Energiewende und öffentlichen Förderungen werden immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und weitere „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ in Deutschland installiert. Das ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg in eine nachhaltige Zukunft, stellt das Stromnetz aber vor Herausforderungen. Vor allem in Stoßzeiten, wenn viele Elektrofahrzeuge geladen und andere Geräte betrieben werden, wird das Netz stark belastet. Um die Stabilität weiterhin zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur Regelungen zur Ausgestaltung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Demnach dürfen Netzbetreiber den Energiebezug von den genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen „dimmen“, also reduzieren, um einen Engpass im lokalen Stromnetz zu vermeiden. Für Sie kann das in seltenen Einzelfällen bedeuten, dass z. B. Ihr E-Auto phasenweise langsamer lädt. Ihr üblicher Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

Deshalb profitieren Sie von der Regelung:

Finanzieller Ausgleich durch reduziertes Netzentgelt

Sichere Stromversorgung durch Vermeidung von regionalen Versorgungsengpässen

Geräte-Anschluss ohne Wartezeit, da eine verzögerungsfreie Genehmigung Ihrer elektrischen Anlage ermöglicht wird

Illustration Glühbirne
Illustration Blitze
Illustration Blitz

Gesetzliche Vorgaben (§14a EnWG)

Das gilt seit dem 01.01.2024

Bis Ende 2023 konnten Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Geräte von Ihrem Netzanbieter steuern lassen. Voraussetzung war ein separater Stromzähler. Jetzt ist die Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung für alle Wallboxen, Wärmepumpen und Co. mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt Pflicht. Sie benötigen auch keinen separaten Stromzähler mehr. Als Gegenleistung für die Dimmung durch den Netzbetreiber können Sie einen vergünstigten Verbrauchspreis erhalten.

Informationen zur Dimmung

Die gesetzliche Regelung zur Dimmung von Anlagen wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Stromspeichern von Photovoltaikanlagen durch den Netzbetreiber dient einzig der Beständigkeit des Stromnetzes. Diese Maßnahme wird nur ergriffen, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität zwingend erforderlich ist. Im Normalfall findet somit keine Steuerung durch den Netzbetreiber statt. Ist es dennoch im Einzelfall notwendig, ist zu jeder Zeit eine Mindestleistung für Ihre Geräte garantiert.

Ausnahmeregelung für große Wärmepumpen

Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung von mehr als 11 Kilowatt dürfen – unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe – auch in Phasen der Dimmung durch den Netzbetreiber mit 40 Prozent ihrer Leistung betrieben werden. Beispielsweise kann die Wärmepumpe eines Mehrfamilienhauses mit einer Anschlussleistung von 20 Kilowatt dann trotz der Drosselung 8 kWh anstelle der sonst verfügbaren 4,2 kWh beziehen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass mehrköpfige Haushalte zu jeder Zeit mit ausreichend Energie versorgt werden.

Vergütungsmodelle: Ihre Möglichkeiten

Zwei Mitarbeitende draußen vor Laptop

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Modul 1 – Pauschale Entlastung (Standardmodell)

Wenn Sie ein steuerbares Gerät betreiben, profitieren Sie automatisch vom Modul 1. Dieses Modell sieht eine pauschale Reduzierung Ihres Netzentgeltes vor – je nach Netzbetreiber zwischen 110 und 190 Euro brutto pro Jahr. Es eignet sich sowohl für Anlagen mit als auch ohne separaten Zähler, unabhängig davon, ob eine registrierende Leistungsmessung vorliegt. Die Abrechnung erfolgt jährlich.

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Modul 2 – Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises

Alternativ können Sie bei Ihrem Energielieferanten einen Wechsel in Modul 2 beantragen. In diesem Modell wird der Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 % reduziert. Voraussetzung ist, dass Ihre steuerbare Anlage einen separaten Zähler besitzt und keine registrierende Leistungsmessung erfolgt. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls jährlich.

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Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte

Seit dem 01.04.2025 steht Ihnen mit Modul 3 ein optionales Zusatzmodul zu Modul 1 zur Verfügung. Dabei variiert das Netzentgelt abhängig von der Tageszeit – etwa durch günstigere Preise in Zeiten geringer Netzlast. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem. Modul 3 eignet sich für Anlagen mit oder ohne separaten Zähler, allerdings nur ohne registrierende Leistungsmessung. Die Abrechnung erfolgt jährlich.

Erklärfilm Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

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