Analoge Ferraris- und elektronische Haushaltszähler
Wurden früher verbaut für Haushalte mit einem maximalen Verbrauch von bis zu 100.000 kWh/Jahr, aber werden heute nicht mehr neu verbaut
Moderne Messeinrichtung
Unter moderne Messeinrichtung werden digitale Stromzähler verstanden, die Verbrauchswerte (aktuell, Tages-, Wochen-, Monats-, Jahreswerte) auslesen, aber keine Daten übertragen können. Die Zählerarten umfassen Wechselstrom-, Drehstrom- und Elektronische Haushaltsstromzähler (EHZ)
Werden heute verbaut für Verbräuche bis 6.000 kWh/Jahr
Moderne Messeinrichtungen können mithilfe einer Kommunikationskomponente (Smart-Meter-Gateway) nachträglich zu einem intelligenten Stromzähler nachgerüstet werden.
Intelligente Stromzähler
Unter intelligente Stromzähler werden Smart Meter verstanden, die aus einer modernen Messeinrichtung plus einer Kommunikationskomponente (Smart-Meter-Gateway) bestehen und so eine sichere Datenübertragung ins Netz ermöglichen.
Im Zuge eines Pflichteinbaus fallen keine Kosten an
Bei einem freiwilligen Einbau auf Kundenwunsch fallen Kosten in Höhe von aktuell100€* an
*Es gelten die ergänzenden Bedingungen zur Niederanschlussverordnung
Registrierende Lastgangmessung
Werden heute verbaut für Industriekunden mit Verbräuchen ab 100.000 kWh/Jahr
Sie benötigen die PIN für Ihren Stromzähler, um beispielsweise zusätzliche Messwerte anzeigen zu können? Senden Sie uns einfach eine kurze Mail. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie schnellstmöglich Ihre Stromzähler-PIN.
1. Beauftragung eines Installateurbetriebes
Der Ausbau eines Stromzählers darf nicht direkt von Ihnen beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an einen eingetragenen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl, damit dieser die weiteren Schritte für Sie übernehmen kann.
2. Antragstellung durch den Installateur
Ihr Installateur reicht anschließend bei uns als zuständigem Netzbetreiber den Antrag auf Zählerausbau ein. Der Antrag beinhaltet alle notwendigen Daten, darunter etwa die Zählernummer und die Adresse.
3. Terminvereinbarung & Ausbau durch den Netzbetreiber
Nach der Prüfung des Antrags setzen wir uns zwecks Terminabstimmung mit Ihrem Installateur in Verbindung. Zum vereinbarten Zeitpunkt führen wir den Ausbau des Stromzählers vor Ort durch – gemeinsam mit Ihrem Installateur, der die elektrische Anlage entsprechend absichern oder abklemmen kann.
Die Zukunft der Stromzähler: Von der analogen Messung zum intelligenten Smart Meter: Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) sind Netzbetreiber verpflichtet, bis 2032 alle Haushalte in ihrem Netzgebiet mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.
Stromlieferant (Energieversorger)
Der Stromlieferant verkauft Strom an Endverbraucher und ist Vertragspartner für Tarife und Abrechnungen. Kunden können sich Ihren Stromlieferanten frei auswählen.
Stromnetzbetreiber (Verteilnetzbetreiber)
Unabhängig von den verschiedenen Stromlieferanten sorgt der Stromnetzbetreiber für den sicheren Transport des Stroms durch das Verteilnetz. Dafür betreibt, wartet und erneuert er das Stromnetz. Dabei ist er verpflichtet, alle Stromlieferanten diskriminierungsfrei zu behandeln. Damit kein Akteur bevorzugt wird, schreibt das sogenannte Unbundling (Entflechtung) vor, dass Netzbetrieb und Stromvertrieb organisatorisch und rechtlich voneinander getrennt sein müssen. Kunden können sich Ihre Stromnetzbetreiber nicht selbst aussuchen. Die Festlegung wird durch sogenannte Konzessionsverträge mit den Kommunen geregelt.
Messstellenbetreiber
Eine weitere wichtige Rolle spielt der Messstellenbetreiber, der für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Stromzähler verantwortlich ist. Er erfasst die Verbrauchsdaten und stellt sie Lieferant und Netzbetreiber zur Verfügung. Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber, meist identisch mit dem örtlichen Netzbetreiber, können Kunden auch einen unabhängigen, sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen.
Wie kann ich die Messung meines Zählers überprüfen lassen? Mithilfe einer sogenannten Befundprüfung können Zähler auf ihre ordnungsgemäße Funktionsweise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen geprüft werden. Unsere Erfahrungswerte der letzten Jahre haben gezeigt, dass in nahezu allen Fällen einer Befundprüfung die Anforderungen an die Zähler erfüllt werden konnten. Wir empfehlen Ihnen daher, vorab die folgenden Optionen zu prüfen:
1
Erfassern Sie täglich Ihren Zählerstand und vergleichen Sie die Werte auf Unregelmäßigkeiten.
2
Prüfen Sie zusätzlich die bisherigen Rechnungen Ihres Energielieferanten. Sofern bei der letzten Jahresablesung kein Zählerstand mitgeteilt wurde, könnte der Zählerstand im Rahmen einer Schätzung zu niedrig erfasst worden sein, sodass die Differenz nach der späteren Sichtablesung hinzugerechnet wird.
3
Prüfen Sie, welche Geräte im Haushalt betrieben werden. Sind eventuell neue Geräte hinzugekommen? Ist die Warmwasseraufbereitung zu hoch eingestellt? Haben Sie die Pumpe der Heizung auf mögliche Defekte überprüft oder die Anlage hinter dem Hausanschluss von einem Elektriker überprüfen lassen?
Wenn Sie alle Punkte erfolgreich geprüft haben und Ihren Zähler weiterhin überprüfen lassen möchten, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns (06235 3471 0). Wir beraten Sie gerne und unsere Fachmonteure füllen gemeinsam mit Ihnen das Formular zur Zählerbefundprüfung aus. Nachdem das unterschriebene Formular bei uns eingegangen ist, vereinbaren wir einen Termin für den Zählerausbau und die Installation eines neuen Zählers mit Ihnen. Der ausgebaute Zähler wird gemeinsam mit Ihrem unterschriebenen Formular zur Befundprüfung an eine unabhängige Prüfstelle übergeben. Auf Wunsch können Sie gerne vor Ort bei der Prüfung dabei sein. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungen der Stromzähler in unserem Netzgebiet ausschließlich vom Unternehmen Naturenergienetze in 79618 Rheinfelden durchgeführt werden.
Die Kosten für die Befundprüfung werden gemäß der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung – MessEGebV) erhoben. Zusätzlich fallen Kosten für den Zählerwechsel an.
Ist ihr Stromzähler nach Angaben der unabhängigen Prüfstelle tatsächlich nicht voll funktionsfähig, übernehmen wir die Kosten für die Befundprüfung. Eine Korrektur Ihrer Verbrauchsabrechnung kann nur von Ihrem Stromlieferanten direkt vorgenommen werden. Bitte beachten Sie: Ergibt die Befundprüfung, dass der Zähler den funktionstechnischen Anforderungen entspricht, müssen die genannten Kosten von Ihnen als Antragsteller selbst getragen werden. Die Kosten variieren je nach Zähler und liegen für Haushaltskunden meist zwischen 350 und 450 €, während für größere Zähler, die in Mehrfamilienhäusern und Gewerbebetrieben verbaut sind, bis zu 1.200 € anfallen können.
Teilen Sie uns gerne online Ihren Zählerstand mit. Dazu benötigen Sie lediglich Ihre Zählernummer und den Zählerstand. Bitte beachten Sie, dass Zählerstände ohne Nachkommastelle abgelesen werden. Das heißt Sie teilen uns nur die Zahlen vor dem Komma mit.
Wie erfolgt die Zählerentsperrung? Wenn Ihr Zähler gesperrt wurde (z. B. aufgrund unbezahlter Rechnungen), kann ausschließlich Ihr Energielieferant die Entsperrung veranlassen – nicht der Netzbetreiber. Bitte wenden Sie sich direkt an den Energielieferanten, bei dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Dort erfahren Sie warum der Zähler gesperrt wurde, welche Schritte für die Entsperrung erforderlich sind und wann eine Entsperrung möglich ist.
1. Freigabe durch den Energielieferanten
Sobald Sie die Freigabe Ihres Energielieferanten erhalten haben, kann der Prozess zur Wiederinbetriebnahme beginnen.
2. Zählerentsperrung
Wir als Netzbetreiber erhalten automatisiert die Freigabe von Ihrem Energielieferanten. Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Wir kümmern uns zeitnah um die Zählerentsperrung.
Bitte beachten Sie: Ohne die Freigabe Ihres Energielieferanten kann keine Entsperrung erfolgen.
Jeder Stromzähler unterliegt festgelegten Eichfristen, die in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) geregelt sind. Die Eichfristen variieren je nach Zählertyp. So beträgt die Eichfrist für Haushaltsstromzähler, wie zum Beispiel digitale Zähler und Smart Meter, in der Regel 8 Jahre und für Gewerbe- und Industriezähler in der Regel 16 Jahre. Durch ein sogenanntes Stichprobenverfahren kann die Eichfrist für Haushaltsstromzähler unter bestimmten Bedingungen auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Hierbei werden Zähler gleicher Bauart und Baujahre zu einem Los zusammengefasst. Aus diesem Los werden dann stichprobenartig Zähler ausgewählt, die von einer staatlich anerkannten Prüfstelle auf ihre Genauigkeit überprüft werden. Wenn die geprüften Zähler keine Mängel aufweisen, wird die Eichgültigkeit für das gesamte Los verlängert. Eine Verlängerung der Eichfrist erfolgt dabei um 4 Jahre. Das Stichprobenverfahren kann mehrmals wiederholt werden. Läuft die Eichfrist Ihres Zählers ab, setzen wir uns rechtzeitig vorab mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für den Zählertausch zu vereinbaren.
Wiederinbetriebnahme: Wie läuft eine Zählerentsperrung ab?
Wiederinbetriebnahme: An wen wende ich mich zur Entsperrung meines Zählers
Wenn Ihr Zähler gesperrt wurde (z. B. aufgrund unbezahlter Rechnungen), kann ausschließlich Ihr Energielieferant die Entsperrung veranlassen – nicht der Netzbetreiber.
Bitte wenden Sie sich direkt an den Energielieferanten, bei dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Dort erfahren Sie:
Zählerwechsel: Warum wird nur mein Zähler getauscht und die anderen Zähler im Haus nicht?
Stromzähler unterliegen gesetzlichen Eichfristen – je nach Zählertyp liegt diese bei 8 bis 16 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss der Zähler ausgetauscht oder neu geeicht werden.
Da nicht alle Zähler im Haus gleichzeitig eingebaut wurden, hat jeder Zähler ein eigenes Eichdatum. Deshalb kann es vorkommen, dass nur Ihr Zähler jetzt gewechselt wird, während andere noch gültig sind.
Der Austausch richtet sich allein nach dem Alter und Typ des Zählers – nicht nach der Wohnung oder dem Haushalt.
Gut zu wissen:
Zählerbefestigung: Was ist der Unterschied zwischen Steckbefestigung und Dreipunktbefestigung?
Bei Stromzählern unterscheidet man zwischen Steck- und Dreipunktbefestigung. Elektronischer Haushaltsstromzähler (EHZ) werden als Steckbefestigung angebracht, während Wechselzähler sowie Drehstromzähler als Dreipunktbefestigung angebracht werden.
Steckbefestigung:Bei der Steckbefestigung werden Bauteile einfach ineinandergesteckt, wodurch ein schneller Ein- und Ausbau des Zählers ermöglicht wird. Es wird lediglich eine Adapterplatte zum Einstecken der Bauteile benötigt.
Dreipunktbefestigung:Die Dreipunktbefestigung nutzt drei Schrauben zur stabilen Montage.
Zählerarten: Was ist der Unterschied zwischen einem Ein-, Zweirichtungszählern und Drehstromzählern?
Ein Zähler kann gleichzeitig ein Drehstrom- und ein Zwei- oder Einrichtungszähler sein – je nach Einsatzbereich und Ausstattung.
EinrichtungszählerMessen nur den Stromverbrauch in eine Richtung – also den Strom, den der Haushalt aus dem Netz bezieht. Sie werden verwendet, wenn keine eigene Stromerzeugung vorhanden ist.
ZweirichtungszählerErfassen sowohl den Strombezug aus dem Netz als auch die Einspeisung ins Netz, zum Beispiel von einer Photovoltaikanlage. Beide Richtungen werden getrennt gemessen und abgerechnet. Für die Abrechnung von Strom aus Photovoltaikanlagen, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, ist somit ein Zweirichtungszähler Voraussetzung.
DrehstromzählerMessen den Stromverbrauch in einem Drehstromnetz (dreiphasig), wie es in den meisten Haushalten und Betrieben üblich ist. Sie können als Ein- oder Zweirichtungszähler ausgeführt sein und eignen sich für Geräte mit hohem Leistungsbedarf (z. B. E-Herd, Wärmepumpe).
Zähler PIN: Wie erhalte ich die PIN für meinen Stromzähler?
Senden Sie gerne eine kurze Nachricht an folgende Mailadresse:
[email protected]
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie schnellstmöglich Ihre Stromzähler-PIN.