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Zählerwechsel

Gas-, Strom- und Wärmezähler

Zukunft der Stromzähler: Von der analogen Messung zum intelligenten Smart Meter

 

Die Anforderungen an Stromzähler haben sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Moderne digitale Zähler und Smart Meter bieten nicht nur eine digitale Anzeige, sondern speichern auch historische Verbrauchsdaten und ermöglichen eine präzise Erfassung von Verbrauch und Erzeugung – ein wichtiger Baustein für die Integration erneuerbarer Energien und die Steuerung von E-Ladesäulen, Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen.

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) sind Netzbetreiber verpflichtet, bis 2032 alle Haushalte in ihrem Netzgebiet mit modernen Messeinrichtungen auszustatten. Der flächendeckende Rollout umfasst in unserem Netzgebiet über 65.000 Zählpunkte und wird schrittweise umgesetzt. Betroffene Kunden werden rechtzeitig informiert, und die Umrüstung erfolgt in vielen Fällen kostenfrei.

Intelligente Messsysteme (Smart Meter) sind für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh oder Erzeugungsanlagen über 7 kW sowie für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG verpflichtend. Auch diese Einbauten sind kostenfrei und werden nahtlos in das bestehende System integriert.

Einbau Smart Meter

Möchten Sie einen Smart Meter, obwohl Sie nicht zur verpflichteten Gruppe gehören? Über unser Portal können Sie bequem einen Einbau auf Kundenwunsch beantragen.

Einbau Smart Meter beantragen

Gründe eines Zählerwechsels

Zählerwechsel können aus verschiedenen Gründen erfolgen. Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der möglichen Optionen:

Option 1:

Ablauf der Eichfrist 

Sie erhalten ein Anschreiben von uns mit der Information, dass ihr Zähler wegen des Ablaufes der Eichfrist gegen einen neuen Zähler getauscht werden muss und welcher Termin für Ihren Zählerwechsel von uns vorgesehen ist. Jeder Zähler unterliegt festgelegten Eichfristen, die in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) geregelt sind. Die Eichfristen variieren je nach Zählertyp. Zum vereinbarten Termin erscheint einer unserer Fachmonteure, baut Ihren bisherigen Zähler aus und installiert den neuen Zähler. Für den Zählerwechsel entstehen Ihnen keine Kosten.

Option 2:

Stichproben-Überprüfung

Sie erhalten ein Anschreiben von uns mit der Information, dass ihr Zähler im Rahmen der Überprüfung einer Stichprobe gewechselt wird und welcher Termin für Ihren Zählerwechsel von uns vorgesehen ist. Jeder Zähler unterliegt festgelegten Eichfristen, die in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) geregelt sind. Die Eichfristen variieren je nach Zählertyp und können durch ein sogenanntes Stichprobenverfahren für Haushaltszähler verlängert werden. Hierbei werden Zähler gleicher Bauart und Baujahre zu einem Los zusammengefasst. Aus diesem Los werden dann stichprobenartig Zähler ausgewählt, die von einer staatlich anerkannten Prüfstelle auf ihre Genauigkeit überprüft werden. Wenn die geprüften Zähler keine Mängel aufweisen, wird die Eichgültigkeit für das gesamte Los verlängert. Das bedeutet für Sie konkret: Zum vereinbarten Termin erscheint einer unserer Fachmonteure, baut Ihren bisherigen Zähler aus und installiert den neuen Zähler. Für den Zählerwechsel entstehen Ihnen keine Kosten.

Technischer Mitarbeiter beim Zählerausbau

Option 3:

Befundprüfung

Sie haben den Verdacht, dass ihr Zähler nicht richtig funktioniert? Beispielsweise durch ungewöhnliche Geräusche oder Sie haben das Gefühl, dass der Verbrauch zu hoch oder niedrig ist? Worauf Sie achten sollten und welche Möglichkeiten Sie im Rahmen einer sogenannten Befundprüfung zur Überprüfung Ihres Zählers haben, finden Sie für die verschiedenen Zählern auf folgenden Seiten:

Befundprüfung Gaszähler

Befundprüfung Stromzähler

Option 4:

Wechsel auf Smart Meter

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) im Mai 2023 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, bis 2032 moderne Messeinrichtungen, wie digitale Zähler und Smart Meter, in allen Haushalten einzubauen.

Pflichteinbaufälle bedeutet: Wenn Ihr Jahresverbrauch mehr als 6.000 kWh beträgt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, auf ein Smart Meter umzusteigen. In diesem Fall werden Sie automatisch in unserem Rollout-Plan berücksichtigt und angeschrieben. Der Wechsel erfolgt in einem Pflichteinbaufall kostenfrei. 

Freiwilliger Einbau auf Kundenwunsch: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung können Sie von den Vorteilen eines Smart Meters profitieren, wie zum Beispiel dynamischen Stromtarifen, einer detaillierten Verbrauchsübersicht und dem Wegfall der Zählerablesung. Der freiwillige Einbau erfolgt auf Antrag über unser Portal. Nach Beantragung prüfen wir die technischen Möglichkeiten vor Ort und informieren Sie über die weiteren Schritte. Es fällt eine einmalige Gebühr für den außerplanmäßigen Einbau gemäß unseren ergänzenden Bedingungen (Absatz J.) an und Ihre jährliche Zählermiete könnte sich ändern.

Falls der Einbau aus technischen Gründen nicht möglich ist, entstehen für Sie keine Kosten. Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit. Sollte sich im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen.

Antrag Einbaufall auf Kundenwunsch

Option 5:

Wechsel auf digitalen Zähler

Möchten Sie die Vorteile des digitalen gegenüber des analogen Zählers nutzen, setzen Sie sich mit einem Installateurbetrieb Ihrer Wahl in Verbindung. Ihr Installateur wird die Beantragung für Sie bei uns vornehmen und wichtige Details vorab mit Ihnen klären. Ein Zählerwechsel findet erfahrungsgemäß innerhalb von vier Wochen statt.

Bitte beachten Sie, dass der Wechsel auf einen Smart Meter / Intelligentes Messsystem hingegen direkt über unser Portal beantragt wird. Die Unterschiede der einzelnen Stromzähler können Sie hier nachlesen:

Stromzähler

Mitarbeiter im Lager scannen Stromzähler

PIN-Anfrage für Ihren Stromzähler

Sie benötigen die PIN für Ihren Stromzähler, um beispielsweise zusätzliche Messwerte anzeigen zu können?

Senden Sie uns einfach eine kurze Mail. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie schnellstmöglich Ihre Stromzähler-PIN.

[email protected]

Häufige Fragen

Tarif: Was sind die Vorteile von einem dynamischen Tarif?

Es können Preisvorteile genutzt werden, da Strom günstiger sein kann, wenn viel erneuerbare Energie eingespeist wird. Zudem haben Sie eine transparente Verbrauchsübersicht und leisten einen Beitrag zur Energiewende. Denn durch flexible Nutzung wird das Stromnetz effizienter und klimafreundlicher genutzt.

Tarif: Was sind die Voraussetzungen für einen dynamischen Tarif?

Ein dynamischer Stromtarif orientiert sich an den stündlich wechselnden Preisen an der Strombörse. Dadurch kann der Strompreis je nach Marktlage und Einspeisung aus erneuerbaren Energien variieren. Um einen dynamischen Tarif nutzen zu können, benötigen Sie:

  • Einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter), der Ihren Stromverbrauch alle 15 Minuten erfasst und automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt.
  • Einen Stromliefervertrag mit dynamischer Preisgestaltung, den Sie direkt mit einem Energieversorger abschließen.

Kosten: Was kostet ein Zählerwechsel?

Wenn Ihr Jahresverbrauch mehr als 6.000 kWh beträgt, werden Sie bis 2032 gemäß dem Gesetz zu Neustart der Digitalisierung der Energiewende von uns angeschrieben, um Ihren Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung zu wechseln. In diesem sogenannten Pflichteinbaufall ist der Zählerwechsel für die kostenfrei. Sie werden automatisch von uns angeschrieben. Möchten Sie selbst einen Zählerwechsel beantragen, zum Beispiel um dynamische Stromtarife nutzen zu können, sind die Kosten für den Zählerwechsel von Ihnen zu übernehmen. Die Kosten finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung unserer Ergänzenden Bedingungen. Ergänzende Bedingungen – Stromanschluss: ThuegaNETZE_Stromanschluss_Ergaenzende-Bedingungen_NDAV.pdf