Hinweisgebersystem

Über dieses Hinweisgebersystem können Sie schnell, einfach und vertraulich Hinweise auf Verstöße gegen geltende Gesetze abgeben, die die Thüga und ihre Konzerngesellschaften betreffen.

Des Weiteren soll das Hinweisgebersystem dazu dienen, Hinweise auf menschenrechts- und umweltbezogene Pflichtverletzungen oder Risiken aufzuklären, die durch das wirtschaftliche Handeln der Thüga im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind.

In seiner Funktion dient das Hinweisgebersystem damit zugleich als Beschwerdeverfahren im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für potenzielle Hinweisgeber entlang der Lieferkette.

Das Hinweisgebersystem ist nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft (z. B. Strom- oder Gaslieferverträge) gedacht. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Anbieter.

Hinweisgebersystem

Hier können Sie anonym oder namentlich Hinweise aufgeben. Folgen Sie dazu dem nachfolgenden Link.

Meldung aufgeben

Weitere Informationen

Auf der Webseite der Thüga AG finden Sie neben der Verfahrensordnung auch eine Übersicht zum Verfahren im Zuge des Hinweisgebersystems.

Weitere Informationen der Thüga AG