Vergütung und Abrechnung

Einspeisevergütung

Betreiben Sie eine Erzeugungsanlage in unserem Netzgebiet, erhalten Sie für den eingespeisten Strom eine Vergütung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Die Höhe der Vergütung richtet sich vor allem nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Art und Leistung Ihrer Erzeugungsanlage und der gewählten Betriebsform. Die aktuellen EEG-Fördersätze werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zur Einspeisevergütung.

Abrechnung

Für viele Erzeugungsanlagen erfolgen unterjährig Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Einspeisevergütung. Nach Vorliegen der tatsächlichen Messwerte mittels der Zählerstandserfassung wird die Jahresabrechnung erstellt und gegebenenfalls mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Wir erklären Ihnen anhand einer beispielhaften Jahresabrechnung worauf es ankommt.

Abrechnungserklärung

Wechsel zur Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht Anlagenbetreibern, auf die Ausweisung von Umsatzsteuer zu verzichten. In diesem Fall wird die Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer ausgezahlt.
Sie möchten zur Kleinunternehmerregelung wechseln oder haben Ihre Besteuerungsform geändert? Bitte informieren Sie uns darüber, damit wir die Abrechnung Ihrer Stromeinspeisung entsprechend anpassen können. Senden Sie uns hierzu eine E-Mail unter Angabe Ihrer Anlagennummer an [email protected].

Wichtig: Die Mitteilung muss uns spätestens bis zum 31.12. eines Jahres vorliegen, damit die Änderung rückwirkend zum 01.01. desselben Jahres berücksichtigt werden kann. Bitte stimmen Sie die Änderung vorab mit Ihrer Steuerberaterin, Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt ab.

Wechselmitteilung per Mail

Ende der EEG-Förderung: Ihre Möglichkeiten

Die gesetzliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) endet grundsätzlich nach 20 Kalenderjahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme. Nach Ablauf dieses Förderzeitraums kann Ihre Anlage weiterhin betrieben werden. Für den erzeugten Strom stehen verschiedene Vermarktungs- und Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung. Welche Betriebsform für Sie sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Alter der Erzeugungsanlage, Ihrem Stromverbrauch sowie den technischen Gegebenheiten vor Ort ab.

Zwei Mitarbeitende draußen vor Laptop

1

Option 1 – Volleinspeisung

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist und somit nicht selbst genutzt. Sie erhalte somit weiterhin eine Einspeisevergütung von uns als Netzbetreiber, wobei sich die Vergütung mit Ablauf der EEG-Förderung verringert. Von der maximalen Einspeisevergütung von 10 ct pro kWh wird eine jährliche Vermarktungspauschale abgezogen. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Volleinspeisung nur für Erzeugungsanlagen unter 100 kW gewählt werden kann. Da die Erzeugungsanlage in diesem Fall technisch nicht verändert werden muss, entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Angaben zur jährlichen Vermarktungspauschale

2

Option 2 – Überschusseinspeisung

Bei der Überschusseinspeisung wird der erzeugte Strom zunächst selbst verbraucht. Nur die Strommenge, die nicht unmittelbar genutzt wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist. Für den in das Stromnetz eingespeiste Strom erhalten Sie von uns als Netzbetreiber eine entsprechende Einspeisevergütung. Durch die Nutzung des selbst erzeugten Stroms können Strombezugskosten reduziert werden. Daher entscheiden sich viele Anlagenbetreiber nach dem Förderende für diese Betriebsform. Für die Umstellung von einer Volleinspeisung auf eine Überschusseinspeisung können Anpassungen am Messkonzept erforderlich sein. In bestimmten Fällen ist auch ein Zählerwechsel notwendig. Die Entscheidung für diese Option kann durch technisch notwendige Veränderungen mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Wenden Sie sich im ersten Schritt an einen eingetragenen Installateurbetrieb. Deren Elektrofachkräfte unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer technischen Begebenheiten und beraten Sie.

3

Option 3 – Direktvermarktung

Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Strom über einen Händler auf dem Strommarkt vermarktet. Hierzu schließen Sie einen Vertrag mit einem Händler ab, der die Vermarktung des erzeugten Stroms übernimmt. Die Vergütung erfolgt entsprechend der vertraglich getroffenen Vereinbarungen. Bitte beachten Sie, dass Erzeugungsanlagen über 100 kW immer in Form der Direktvermarktung abgerechnet werden müssen. Die beiden Optionen Voll- oder Überschusseinspeisung können nur für Erzeugungsanlagen unter 100 kW gewählt werden.
Die Direktvermarktung wird meist bei größeren Erzeugungsanlagen genutzt, kann jedoch grundsätzlich auch für kleinere Anlagen eine Option sein, um individuelle Vermarktungslösungen zu nutzen. Für die Direktvermarktung müssen bestimmte technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein, die unter Umständen mit einem erhöhten Aufwand und Kosten verbunden sein können, weshalb eine Beratung mit einem Händler für Direktvermarktung von uns empfohlen wird.

Terminvereinbarung

Nutzen Sie bei Fragen zur Stromeinspeisung im Bereich Vergütung und Abrechnung gerne nachfolgend die Möglichkeit einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Für die Terminbuchung wird Microsoft Bookings als externer Dienst geladen, wobei Cookies gesetzt und Daten an Microsoft übertragen werden können.