Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale Register der Bundesnetzagentur für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Betreiber von Erzeugungsanlagen, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen und bestimmte Änderungen – etwa einen Betreiberwechsel oder eine Stilllegung – im Marktstammdatenregister zu registrieren. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den wichtigsten Meldepflichten.
Alle Personen, Unternehmen, Behörden und Organisationen, die bestimmte Aufgaben im Energiemarkt wahrnehmen, müssen sich im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Für Betreiber von Erzeugungsanlagen bedeutet das: Bevor Sie Ihre Anlage registrieren können, müssen Sie sich zunächst als Anlagenbetreiber im MaStR anlegen.
Die Registrierung sowie die Aktualisierung Ihrer Daten sind gesetzlich vorgeschrieben. Änderungen, beispielsweise Ihrer Kontakt- oder Betreiberdaten, müssen Sie zeitnah im Marktstammdatenregister aktualisieren.
Grundsätzlich müssen alle Stromerzeugungsanlagen sowie Stromspeicher registriert werden, sofern sie direkt oder indirekt an ein öffentliches Energieversorgungsnetz angeschlossen sind oder angeschlossen werden sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob der erzeugte Strom vollständig eingespeist, selbst verbraucht oder nur teilweise ins Netz eingespeist wird.
Auch kleinere Erzeugungsanlagen, wie beispielsweise Balkonkraftwerke, sowie Stromspeicher sind registrierungspflichtig. Ausgenommen sind in der Regel nur sogenannte Inselanlagen ohne Verbindung zum öffentlichen Stromnetz.
Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten erfasst. Hierzu gehören unter anderem:
Nicht erfasst werden fortlaufende Betriebsdaten wie Zählerstände, Stromerzeugungsmengen oder Verbrauchswerte.
Bitte halten Sie Ihre Angaben im Marktstammdatenregister stets aktuell. Änderungen an Ihrer Erzeugungsanlage oder Ihren Betreiberdaten müssen dort entsprechend aktualisiert werden.
Registrierung des Anlagenbetreibers
Vor der Registrierung einer Erzeugungsanlage muss der Betreiber als Marktakteur im Marktstammdatenregister angelegt werden.
Weitere Informationen der Bundesnetzagentur – Registrierung des Anlagenbetreibers
Registrierung einer neuen Erzeugungsanlage
Jede netzgekoppelte Stromerzeugungsanlage muss registriert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob eine EEG-Vergütung beansprucht wird.
Weitere Informationen der Bundesnetzagentur – Registrierung einer Erzeugungsanlage
Registrierung eines Batteriespeichers
Batteriespeicher sind ebenfalls registrierungspflichtig und müssen separat im Marktstammdatenregister als sogenannte „andere Anlage“ erfasst werden.
Marktstammdatenregister – Registrierung Batteriespeicher
Inbetriebnahme der Anlage
Wurde eine Anlage zunächst als „in Planung“ registriert, muss nach der tatsächlichen Inbetriebnahme die Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister gemeldet werden.
Marktstammdatenregister – Registrierung Erzeugungsanlage
Änderungen an der Anlage
Änderungen der registrierten Daten, beispielsweise Leistungsänderungen oder Erweiterungen der Anlage, müssen im Marktstammdatenregister aktualisiert werden.
Weitere Informationen der Bundesnetzagentur – Anlagenänderung
Betreiberwechsel
Wechselt der Betreiber einer Erzeugungsanlage (z. B. nach Hausverkauf oder Erbschaft), muss dies im Marktstammdatenregister registriert werden. Die Anlage darf dabei nicht neu registriert werden. Der bisherige und der neue Betreiber wirken gemeinsam am Betreiberwechsel mit. Zusätzlich muss der Betreiberwechsel dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Weitere Informationen der Bundesnetzagentur – Betreiberwechsel
Umfirmierung oder Änderung der Betreiberdaten
Ändern sich Name, Rechtsform oder andere Betreiberdaten, sind diese ebenfalls im Marktstammdatenregister zu aktualisieren.
Marktstammdatenregister – Anpassung registrierter Daten
Stilllegung der Anlage
Wird eine Anlage dauerhaft außer Betrieb genommen, muss die Stilllegung im Marktstammdatenregister gemeldet werden.
Weitere Informationen der Bundesnetzagentur – Stilllegung
Für die Erfüllung von Registrierungspflichten gilt generell eine Frist von einem Monat. Die Frist beginnt mit Inbetriebnahme der Einheit. Genauere Details zu den Fristen der Bundesnetzagentur finden Sie auf der Webseite des Marktstammdatenregisters.
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Damit der erzeugte Strom sicher in das öffentliche Netz eingespeist werden kann, ist vor dem Bau der Anlage eine Anmeldung in unserem Portal erforderlich. Bei der Prüfung wird unter anderem erkannt, ob Ihr aktueller Stromzähler gegen einen neuen Zweirichtungszähler getauscht werden muss.
2
Nachdem gegebenenfalls Ihr Stromzähler getauscht wurde und Ihre Erzeugungsanlage von einem Installateurbetrieb montiert wurde, kann dieser die Anlage in Betrieb nehmen.
3
Bitte registrieren Sie Ihre Erzeugungsanlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Für die Registrierung gehen Sie wie folgt vor:
1. Erstellen Sie ein Benutzerkonto im Marktstammdatenregister. 2. Registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber. 3. Registrieren Sie anschließend Ihre Erzeugungsanlage.
Hinweis: Stromspeicher müssen zusätzlich als eigenständige Anlage im Marktstammdatenregister registriert werden. Wählen Sie hierfür die Funktion „Registrierung anderer Anlagen“.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung von wichtigen Links und Hilfestellungen rund um das Thema Erzeugungsanlagen.