Anlagenbetreiberwechsel

Beantragung

Ob Verkauf, Schenkung, Erbschaft, Eigentümerwechsel einer Immobilie mit Erzeugungsanlage oder Umfirmierung – in allen Fällen beantragen Sie den Anlagenbetreiberwechsel einfach per Mail und zusätzlich online im Marktstammdatenregister. Beachten Sie dazu bitte die folgenden Schritte.

Gruppe Mitarbeiter mit Tablet

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Zusammenstellung der Unterlagen

Stellen Sie als neuer Anlagenbetreiber alle erforderlichen Informationen und Nachweise für den Betreiberwechsel zusammen. Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im nachfolgenden Abschnitt „Benötigte Unterlagen“.

Benötigte Unterlagen

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Einreichung und Bearbeitung Ihrer Unterlagen

Senden Sie die vollständigen Unterlagen per Mail an [email protected]. Anschließend prüfen wir Ihre Angaben und Unterlagen. Sobald alle erforderlichen Informationen vollständig vorliegen, nehmen wir den Anlagenbetreiberwechsel vor. Sollten Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Einreichung per Mail

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Bestätigung des Anlagenbetreiberwechsels

Nachdem Ihre Unterlagen erfolgreich geprüft wurden, erhalten Sie als neuer Anlagenbetreiber eine schriftliche Bestätigung über den abgeschlossenen Anlagenbetreiberwechsel.

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Meldung im Marktstammdatenregister

Nach Abschluss des Anlagenbetreiberwechsels bei ThügaNETZE folgt im nächsten Schritt die Registrierung des Anlagenbetreiberwechsels im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Bitte beachten Sie, dass die Anlage im Marktstammdatenregister nicht neu registriert werden darf. An der Registrierung des Betreiberwechsels müssen sowohl der bisherige als auch der neue Betreiber mitwirken. Weitere Informationen zum Ablauf des Anlagenbetreiberwechsels finden Sie in der Webhilfe des Marktstammdatenregisters.

Registrierung Anlagenbetreiberwechsel (MaStR)

Benötigte Unterlagen

Angaben zum neuen Anlagenbetreiber

Bitte senden Sie uns folgende Informationen und Unterlagen:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse des Anlagenstandorts
  • gegebenenfalls abweichende Rechnungsanschrift
  • Kopie des Kaufvertrags oder eines vergleichbaren Eigentumsnachweises
  • Übergabedatum der Anlage
  • Zählerstände zum Übergabedatum
  • Bankverbindung
  • Angabe, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oder die Regelbesteuerung nach § 12 UStG angewendet wird
  • Registrierungsbestätigung der Anlage aus dem Marktstammdatenregister

Angaben zum bisherigen Anlagenbetreiber

Neben den Angaben zum neuen Anlagenbetreiber benötigen wir auch die folgende Angabe zum bisherigen Anlagenbetreiber:

 

  • die neue Anschrift des bisherigen Anlagenbetreibers

Vergütung

Der Anlagenbetreiberwechsel hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die bestehenden Vertragsbedingungen oder die Höhe der Einspeisevergütung. Diese richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden EEG-Fördersatz. Nähere Informationen erhalten Sie vom bisherigen Anlagenbetreiber.